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BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 120/05 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 120/05
Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Marken ist von der registrierten Form als Ganzes auszugehen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE). - BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04
Goldhase
Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 120/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 120/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase).
- BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 120/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase). - BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96
Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 120/05
Die angegriffene Marke stellt somit einen aus Titel/Anrede, Vor- und Zunamen zusammengesetzten Gesamtbegriff dar, weshalb ein Weglassen des als Familiennamen wirkenden Zeichenteils "DE MIRANDA" nicht in Betracht kommt (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 - RAUSCH/ELFI RAUCH). - BPatG, 10.02.1998 - 24 W (pat) 243/95
Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 120/05
Ausnahmsweise kann eine Verwechslungsgefahr nur dann vorliegen, wenn der betreffende Vorname in Alleinstellung zur Identifizierung einer bestimmten Person verwendet oder auch so verstanden wird (vgl. BPatG GRUR 1998, 1027 - Boris/BORIS BECKER). - BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 301/04
Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 120/05
Diese sind vorliegend nicht gegeben, da der Umstand, dass es sich bei der angegriffenen Marke um eine gesamtbegriffliche Einheit aus Vor- und Familiennamen handelt, von der Annahme einer mittelbaren Verwechslungsgefahr wegführt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 301/04 - Carmen Carmen de Santiago).